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Zusatzversicherungen

Info für Eltern: Zusatzversicherungen frühzeitig abschließen

Liebe Eltern,

eine entsprechende Zahnzusatzversicherung erstattet nur dann kieferorthopädische Leistungen, wenn noch keine Fehlstellung ärztlich diagnostiziert wurde. Stellen wir bei einem Beratungsgespräch in unserer Praxis bei Ihrem Kind einen kieferorthopädischen Behandlungsbedarf fest, gilt dies bereits als eingetretener Versicherungsfall – und kann damit nicht mehr mitversichert werden!

Wir empfehlen daher bei Bedarf den frühzeitigen Abschluss einer geeigneten Zusatzversicherung.